Es dauert nicht mehr lange, bis die Osterferien beginnen. Wer mit seinen Kindern ins Ausland reisen möchte, hat wohlmöglich noch einen Kinderreisepass.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt und alte nicht mehr verlängert.

Die bereits ausgestellten Kinderpässe behalten ihre Gültigkeit, bis sie ablaufen und können nicht verlängert werden. Aus Sicherheitsgründen galt der Kinderreisepass, der ja keinen Chip hat, nur 12 Monate lang.

Allerdings werden Kinderreisepässe von einigen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgülti gkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zu benötigten Reisedokumenten finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen.

 

Quelle: Gemeinde Schlangen