Die Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Schlangen ist beendet
Meldung vom 12. Juli 2024,
Allgemein
Die Stellungnahmen aus der Schlänger Bevölkerung wurden geprüft und in den Lärmaktionsplan eingearbeitet.
Die finale Fassung wurde am 04.07.2024 vom Rat der Gemeinde beschlossen.
Da Schallschutzmaßnahmen, die im Lärmaktionsplan aufgenommen wurden, nur im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger umgesetzt werden können, muss vor Umsetzung der Maßnahmen auch eine Einigkeit erreicht werden. Die übergeordnete Behörde Straßen.NRW sieht in naher Zukunft keine Maßnahmen an der Bundesstraße in Schlangen vor.
Weitere mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung können der finalen Fassung entnommen werden.
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach fünf Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Quelle: Gemeinde Schlangen